Leseprobe
aus Thomas Kofler Die Bewährung
(Kapitel 1 + 2)
Ausgerechnet an diesem kalten, ungemütlichen Januarabend hätte er seinen Geschwindigkeitsrekord eingestellt, wenn ihn nicht jenes schreckliche Unglück aufgehalten hätte.
Schon seit einigen Monaten radelte er jeden Abend die fünfundzwanzig Kilometer im Grenzgebiet zwischen Oberfranken und Thüringen auf trostlosen Straßen, die auch nach der Öffnung der nahegelegenen Grenze offensichtlich in Vergessenheit geblieben waren. Für seine abendlichen Fahrradtouren, von denen er sich auch bei schlechtem Wetter nicht abhalten ließ, war die Strecke freilich geradezu ideal. Er hatte sich noch nie besonders um seine Mitmenschen gekümmert. Wahrscheinlich galt er auch deshalb bei der Polizei, die ihn lange und intensiv ausgefragt hatte, als lausiger Zeuge.
Fasziniert von den beeindruckenden Höchstleistungswerten, mit der ihm sein Tacho schmeichelte, hatte er gnädig die verkrüppelten Bäume und die im Morast dahindämmernden Felder übersehen. Das Auto, das ihn in eiliger Fahrt überholte, hatte er kaum bemerkt. Erst als er den dumpfen Knall hörte und den rötlichen Schimmer durch die spärlichen, skelettartigen Bäume entdeckte, war er aufgeschreckt und mit Höchstgeschwindigkeit zur Unglücksstelle gefahren. Wenn er jetzt auf den Tacho geschaut hätte, wär er sehr stolz auf sich gewesen.
Über die Straße zog sich eine altertümliche schmale Brücke, die ausschließlich dazu diente, den Traktoren der wenigen Felder bewirtschaftenden Bauern eine gefahrfreie Überfahrt zu ermöglichen. Es schien, als hätte sich das Fahrzeug wie ein Schneidbrenner in den rechten Brückenpfeiler gefressen. Die hell lodernden irisierenden Flammen boten vor dem Hintergrund der trostlosen Winterlandschaft ein Schauspiel faszinierender Irritation.
Doch er hatte keinen Blick dafür, als er auf den unerträglich heißen Feuerball zuraste.
Er erinnerte sich später immer seltener an diesen Nachmittag. Was er aber nie vergessen würde, war der ohnmächtige Schrei des Mannes aus dem lodernden Inferno, der erst abbrach, als der Mann im Auto starb.
2. Kapitel
Dr. Jacob Geimer erschien die Szene wie eine Farce, und er wünschte sich, er könne ihr als unbeteiligter Zuschauer folgen. Doch leider wurde er in diesem schlechten Stück als Hauptdarsteller aufgeführt.
+Das Gericht wäre mit zwei Jahren mit Bewährung einverstanden, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt*, sagte sein Verteidiger. Er saß neben Jacob in einem tiefen, unbequemen Stuhl mit zu hohen Armlehnen.
Jacob hatte sich in seinen Stuhl gelümmelt, so daß er zu seinem Anwalt aufblicken mußte.
Er wußte, es war ein fähiger Mann, er hätte es sich aber auch im umgekehrten Fall nicht verzeihen können, schließlich war er selbst Rechtsanwalt, auch wenn er schon bessere Tage gesehen hatte, bis eben diese alte, stinkreiche, geizige Schachtel ihn zum Testamentsvollstrecker bestimmte. Sie hatte wirklich verdammt viel Geld, und er war schwach geworden. Es schien so einfach. Irgendeine Kinderhilfsorganisation, deren Namen er schon wieder vergessen hatte, hatte sie beerbt. Die Frau hatte keine Verwandten mehr, und Jacob glaubte, dem Verein wäre es völlig egal, ob er aus heiterem Himmel achthunderttausend oder 1,3 Millionen erben würde. So gab er die halbe Million nicht weiter, sondern transferierte sie auf sein Privatkonto.
Eigentlich kein schlechter Plan, und er wäre auch sicher aufgegangen, wenn nicht die Geldgier dieser Kinderhilfsorganisation ihn vereitelt hätte.
Kaum hatte er nach dem Tod seiner Mandantin dem Verein die Erbschaft in Höhe von achthunderttausend angezeigt, hatte man dort bei der Bank seiner Mandantin vorgesprochen und sich eine Aufstellung des Vermögens geben lassen. Leider hatte die Bank ihn nicht darüber informiert. Sonst säße er jetzt auch nicht in diesem lausigen Zimmer eines Nürnberger Staatsanwaltes mit unverstelltem Blick auf die Justizvollzugsanstalt.
Dummerweise hatte der Verein die von ihm erstellten Vermögenswerte mit derjenigen der Bank verglichen. Selbst einem Idioten wäre die Unterdeckung aufgefallen.
Sein schickes, in einem modernen Gebäudekomplex aus Stahl und Glas gelegenes Büro wurde überfallartig von hochmotivierten Polizisten, die einem Anwalt, ihrem natürlichen Feind, immer gern am Zeug flicken, heimgesucht, ohne daß er eine Chance gehabt hätte, die halbe Million rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Plötzlich sah er sich selbst der Anklage des Staatsanwaltes gegenüber, und sein Verteidiger, der ihm zuerst ein unverschämtes Honorar aus der Tasche gezogen hatte, versuchte zu retten, was noch zu retten war. Das unterschlagene Geld hatte er längst zurückgezahlt, seine geringen finanziellen Rücklagen hatte sein Anwalt eingenommen, und seine eigene Anwaltskanzlei ging nach der Ausschlachtung in der Presse gnadenlos schlecht. Das letzte Mandantengespräch lag schon über eine Woche zurück. Eigentlich war er schon am Ende. Warum also noch dieses ganze Theater?
Der Staatsanwalt, ein Zigarre rauchender bärbeißiger Typ mit kleinen schwarzen kalten Augen, blätterte aufreizend lustlos in den Akten, wobei er peinlich vermied, hineinzuschauen. Er hatte kurzgeschorenes Haar, und obwohl er glattrasiert war, hatte man das Gefühl, einem stoppelbärtigen eiskalten Provinzsheriff beizusitzen.
+Wissen Sie*, sagte der Staatsanwalt zu seinem Verteidiger, ihn, Jacob, hartnäckig übersehend, als seien nur er und sein Verteidiger im Raum, +die Tat Ihres Mandanten ist sehr schwerwiegend. Er hat eine halbe Million veruntreut - und das, wohlgemerkt, als Testamentsvollstrecker, als Rechtsanwalt. Das ist ein frappanter Vertrauensmißbrauch, da wollen wir uns mal gar nichts vormachen. Ich sehe eigentlich nicht ein, weswegen er besondere Milde verdient hätte. Angesichts der Höhe der unterschlagenen Summe halte ich eine Strafe von drei bis vier Jahren für durchaus angemessen.*
Jacob rutschte noch tiefer in seinen Stuhl.
+Zwei Jahre und noch dazu auf Bewährung halte ich einfach für zu wenig, auch wenn Ihr Mandant nicht vorbestraft und geständig ist.*
Er hatte als Rechtsanwalt nie viel mit Strafprozessen zu tun gehabt, aber er wußte noch von seiner Ausbildung, daß er bei einer Strafe von mehr als zwei Jahren schon vom Gesetz her keinen Anspruch auf Bewährung hatte.
+Nun sehen Sie*, intervenierte sein Verteidiger, +das Gericht ist da etwas anderer Auffassung...*
+Will aber meine Zustimmung dafür*, rasselte der Staatsanwalt.
+Ja, schon. Aber wollen Sie die Existenz meines Mandanten etwa zerstören?*
Die beiden redeten über ihn, als sei er gar nicht anwesend. Auch sein Verteidiger sah konsequent an ihm vorbei. Offensichtlich wurde hier die Hypothese der Objektivität nicht nur unter Ausschaltung subjektiver Belange des Angeklagten, sondern gleichzeitiger Negierung seiner Person verfolgt.
Was sollte er tun? Aufbegehren und sich mit diesem Zyankalimeister anlegen? Nein, es wurde über seine Sache und nicht über ihn verhandelt, also war er als Person gar nicht anwesend, wenn er schwieg, war das nur konsequent.
Er wußte, daß in einigen Strafprozeß-Fällen bereits vor der eigentlichen Verhandlung das Strafmaß zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt wurde. In der Regel dauerte es in der anschließenden Verhandlung nur wenige Minuten, bis das ausgekungelte Urteil ausgesprochen wurde. Gericht und Staatsanwaltschaft hatten wenig Arbeit und der Angeklagte kam mit einer verhältnismäßig geringen Strafe davon. Trotzdem erschien Jacob dieses Gespräch bizarr und unpassend.
+Was könnte Sie denn milde stimmen?* wollte sein Verteidiger von dem bärbeißigen Staatsdiener wissen.
+Wissen Sie, Herr Verteidiger, ich finde, es muß hier ein für allemal verhindert werden, daß Ihr Mandant noch mal als Rechtsanwalt auf die Menschheit losgelassen wird und die Rechtspflege belastet. Wie ich sehe, praktiziert Herr Dr. Geimer noch immer. Ich weiß nicht, was Ihre Ehrengerichtsbarkeit macht, vielleicht wird ihm die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Anwaltskammer auf Dauer entzogen, vielleicht auch nicht. Aber ich will sicher sein!*
Sein Verteidiger nickte verständnisvoll. Nur er selbst hatte noch nichts begriffen.
+Was soll das heißen?* fragte er.
Obwohl er die Frage an den Staatsanwalt gerichtet hatte, antwortete sein Verteidiger.
+Sie müssen auf Ihre Zulassung als Anwalt verzichten, dann stimmt der Herr Staatsanwalt einer Bewährungsstrafe zu.*
Der Staatsdiener geruhte zustimmend zu nicken.
Das war es also, dachte Jacob, er konnte sich entscheiden zwischen Gefängnis oder ein Leben ohne Arbeit und Einkommen.
+Aber ich hab doch nichts anderes gelernt. Ich kann sonst nichts. Nein, das geht nicht!*
+Herr Dr. Geimer, nun machen Sie sich mal nicht kleiner als Sie sind. Bis zu diesem bedauerlichen Vorfall waren sie ja immerhin ein fähiger Mann. Ihr Examen war ganz hervorragend, promoviert haben Sie auch. Sie finden schon ein Auskommen, da bin ich mir ganz sicher. Oder wollen Sie am Ende ins Gefängnis?*
Allmählich begriff er.
+Ich habe hier bereits eine entsprechende Erklärung mit dem Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vorbereitet. Wenn Sie unterschreiben, kommen Sie mit Bewährung davon. Sonst nicht!*
+Ihnen wird nichts anderes übrigbleiben*, setzte sein Verteidiger nach.
Ihm kam der Verdacht, daß die Sache zwischen seinem Anwalt und dem Staatsanwalt abgesprochen war. Aber er hatte keine andere Wahl.
Nach kurzer Überlegung unterschrieb er schließlich und überreichte dem Staatsanwalt die Erklärung.
Sein Verteidiger erhob sich. +Das Gericht hat nächste Woche noch eine Stunde einen Termin frei. Länger werden wir wohl nicht brauchen. Ich kläre das noch ab.*
Wenig später stand er auf einer breiten belebten Straße und blickte zurück auf das riesige Justizgebäude. Jetzt war er frei. Frei von seinem Beruf und gesellschaftlicher Anerkennung.
Aber er hatte Bewährung.
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